Stadtdirektor und -kämmerer Michael Heck hat mit Wirkung zum 3. Juli eine qualifizierte, temporäre Haushaltssperre verfügt.
Hintergrund ist die aktuelle unterjährige Entwicklung des städtischen Haushalts. Nach jetzt vorliegenden ersten Prognosen auf den Jahresabschluss wird der Haushalt 2026 voraussichtlich mit einem Defizit deutlich über der Planung abschließen.
Über die Haushaltssperre hat Heck am Donnerstag (2. Juli 2026) die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft und die Mitarbeitenden der Stadt Mönchengladbach informiert.
Die Stadt wirtschaftet bereits seit Längerem sehr zurückhaltend.
Diese restriktive Haushaltsführung reicht jedoch nicht mehr aus, um das in der Haushaltsplanung ausgewiesene Defizit von rund 79 Millionen Euro zu halten. Um überhaupt bei diesem Minus das Jahr 2026 abzuschließen zu können, muss die Stadt eine globale Einsparvorgabe in Höhe von 28,5 Millionen Euro in der Bewirtschaftung des Haushaltes heben.
Nach der aktuell vorliegenden Prognose ist das nicht mehr realistisch. Deshalb ist die Haushaltssperre als Instrument zur zusätzlichen Einschränkung der Haushaltsbewirtschaftung unausweichlich. Nur so kann es gelingen die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt weiterhin zu sichern.
Von der angespannten Finanzlage ist Mönchengladbach nicht allein betroffen. Viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und bundesweit stehen derzeit vor vergleichbaren Herausforderungen.
Diese Maßnahmen gelten ab dem 03.07.2026
Die Haushaltssperre gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen keine Ausgaben mehr für freiwillige Aufgaben erfolgen, zu denen die Stadt nicht bereits verpflichtet ist. Außerdem werden bei den Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen sowie bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen pauschal jeweils 10 Prozent der im Haushalt eingeplanten Mittel gesperrt. Diese Mittel dürfen grundsätzlich nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Personalbereich: gezielte Maßnahmen statt pauschaler Kürzungen Im Personalbereich setzt der Stadtkämmerer auf gezielte Maßnahmen.
Eine pauschale Sperrung der Personalaufwendungen soll dadurch vermieden werden. So dürfen unterjährig keine zusätzlichen Stellen eingerichtet werden, die bisher nicht im Stellenplan vorgesehen sind. Auch die Freigabe neuer Stellen im Vorgriff auf den nächsten Haushalt wird ausgesetzt. Darüber hinaus werden bestehende Stellen, die nach dem Ausscheiden von Beschäftigten neu besetzt werden sollen, zunächst nicht zur Wiederbesetzung freigegeben. Ausgenommen sind Stellen, die bereits freigegeben wurden und sich im Ausschreibungs- oder Auswahlverfahren befinden. Auf eine zusätzliche Verzögerung von Beförderungen für Beamtinnen und Beamte wird derzeit verzichtet.
Ziel der Haushaltssperre Mit der Haushaltssperre reagiert die Stadt auf die sich deutlich verschlechternde Haushaltsentwicklung. Ziel ist es, die Ausgaben weiter zu begrenzen und die laufende Haushaltsbewirtschaftung unter den schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen bestmöglich abzusichern.
Stadtkämmerer verfügt Haushaltssperre zur Stabilisierung der Finanzlage

