Mönchengladbach zündet den Bauturbo

Mithilfe neuer gesetzlicher Möglichkeiten soll der Wohnungsbau beschleunigt werden

Der „Bauturbo“ des Bundes soll den Wohnungsbau bundesweit schneller machen, so auch in Mönchengladbach. In seiner Sitzung am 15. Juli hat der Stadtrat der Nutzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten zugestimmt. In der politischen Beratung ging es dabei insbesondere um die Frage, welche Vorhaben nach welchen Regeln von dem Gesetz profitieren können und wie der Verfahrensablauf gestaltet werden soll. Das festzulegen ist Aufgabe der Gemeinden, die in Deutschland die Planungshoheit haben.

Oberbürgermeister Felix Heinrichs freut sich über die Zustimmung aus der Politik: „Der Bauturbo kommt – und Mönchengladbach macht Tempo beim Wohnungsbau. Wir nutzen die neuen Möglichkeiten, um geeignete Projekte schneller auf den Weg zu bringen und dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Damit zahlen wir auf ein wichtiges Handlungsfeld unserer Gesamtstrategie ein – Wohnraum für alle zu schaffen.“

Der Mönchengladbacher Weg

Der Bauturbo kann zum Einsatz kommen, wenn ein Vorhaben nach den bisherigen planungsrechtlichen Regeln nicht genehmigt werden kann. In Mönchengladbach werden potenzielle Bauturbo-Vorhaben in zwei Fallgruppen unterteilt. Zur ersten Gruppe gehören kleine und mittlere Vorhaben, die bis zu 10.000 m² Bruttobauland umfassen und bei denen nicht mehr als 20 freistehende Einzelhäuser oder 40 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern entstehen sollen. Über diese Vorhaben entscheidet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit. Größere Vorhaben, die einen dieser Werte überschreiten, gehören zu einer zweiten Fallgruppe, über die der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung entscheidet. Bei Bauprojekten mit einer Grundfläche von 20.000 m² oder mehr soll der Bauturbo nicht zum Einsatz kommen. Hier ist weiterhin ein reguläres Bebauungsplanverfahren erforderlich. Somit wird die Balance zwischen Beschleunigung und politischer Mitbestimmung gewahrt.

Die Technische Beigeordnete Claudia Schwan-Schmitz erklärt: „Mit dem Bauturbo erhalten wir ein neues Instrument, um ausgewählte Wohnungsbauvorhaben ohne ein zeitaufwendiges Bebauungsplanverfahren planungsrechtlich schneller zu ermöglichen. Für die Anwendung in Mönchengladbach haben wir klare und transparente Regeln festgelegt. So verbinden wir schnellere Verfahren mit städtebaulicher Qualität, sichern die Entwicklungsziele der Stadt und gewährleisten, dass bei größeren Vorhaben auch die politischen Gremien eingebunden bleiben.“

Damit auch bei Bauturbo-Vorhaben städtische Zielsetzungen eingehalten sowie öffentliche und nachbarschaftliche Interessen gewahrt bleiben, sieht der Mönchengladbacher Weg eine Reihe von Sicherungsmaßnahmen vor. Vorhabenträger müssen sich vor Antragstellung mit der Stadtverwaltung abstimmen. Diese legt Vorgaben fest, zu deren Einhaltung sich der Bauherr verpflichten muss. So wird die Vereinbarkeit von Vorhaben mit öffentlichen oder nachbarlichen Belangen sichergestellt. Zu diesen Vorgaben können etwa Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Vorkehrungen gegen Grundstückspekulationen zählen. Zudem wird stets eine Umsetzungsfrist festgelegt, damit die neuen gesetzlichen Möglichkeiten tatsächlich zu einer Beschleunigung des Wohnungsbaus führen. Nach einem Jahr soll die Mönchengladbacher Vorgehensweise evaluiert und den politischen Gremien vorgestellt werden, sodass das Verfahren bei Bedarf angepasst werden kann.

So funktioniert der Bauturbo

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, wie der Bauturbo offiziell heißt, ist am 30. Oktober des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Damit hat der Bund erstmals weitreichende Möglichkeiten geschaffen, bei der Schaffung zusätzlichen Wohnraums vom Bauplanungsrecht abzuweichen.
So ermöglicht es die Gesetzesnovelle beispielsweise, von den Festsetzungen eines Bebauungsplans großzügiger als bislang möglich abzuweichen. In Bereichen ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben üblicherweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Auch von diesem Grundsatz kann bei Bauturbo-Vorhaben abgewichen werden. Eine Experimentierklausel ermöglicht es zudem, befristet bis 2030 über diese Möglichkeiten hinaus von den Vorschriften des Baugesetzbuchs abzuweichen, sodass insgesamt große Spielräume bei der Realisierung von Wohnbauvorhaben bestehen Der Bauturbo kann damit aufwendige und langwierige Verfahren bei der Schaffung von Baurecht in geeigneten Fällen ersetzen. Ein reguläres Baugenehmigungsverfahren müssen Bauturbo-Vorhaben dennoch durchlaufen.

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