Sondervermögen Infrastruktur: Rat beschließt erste Maßnahmen…

Die Stadt Mönchengladbach erhält rund 149,5 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur.
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat Rahmenbedingungen und erste Maßnahmenliste beschlossen.

Die Stadt Mönchengladbach erhält rund 149,5 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur.

Heute (15. Juli) hat der Rat der Stadt Mönchengladbach Rahmenbedingungen für den Einsatz des Geldes und eine erste Maßnahmenliste beschlossen. Die Stadt möchte die Mittel möglichst früh einsetzen. Dadurch können erwartbare Preissteigerungen aufgrund steigender Bautätigkeit, Zinsbelastungen für die erforderliche Kreditaufnahme und Abschreibungsaufwände im städtischen Haushalt begrenzt werden. Außerdem soll das Geld grundsätzlich nur in städtisches Eigentum fließen. Für alle Maßnahmen, die in Frage kommen, sollen zuerst andere Fördermöglichkeiten geprüft werden, um Doppelförderungen vermeiden.

Schließlich sollen Förderanträge nur für Maßnahmen gestellt werden, die mindestens 250.000 Euro kosten, um den bürokratischen Aufwand bei der Antragsstellung und Abrechnung möglichst gering zu halten. Erstes Paket mit drei Projekten Für zunächst drei Projekte sollen mit höchster Priorität Förderanträge gestellt werden. Dazu gehören die umfassende Sanierung der Gesamtschule Volksgarten, für die eine Förderung von voraussichtlich 50,5 Millionen Euro beantragt wird, und die Sanierung des Generalpachtvermögens, also der Wohnungen, die der städtischen Wohnbau übertragen sind, mit einer beantragten Förderung in Höhe von voraussichtlich 13 Millionen Euro. Außerdem auf der Liste: Die Turnhalle Rohrstraße mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 16 Millionen Euro. Weitere Projekte im Blick Für die verbleibende Summe aus dem Sondervermögen soll geprüft werden, ob und in welcher Höhe sie aus Mitteln des Sondervermögens ganz oder teilweise bestritten werden können. Dazu gehören der zweite Bauabschnitt der Gesamtschule Breite Straße, der Ausbau von offenen Ganztagsangeboten an Schulen, die Modernisierung von Schultoiletten und Schulhöfen, die Sanierung von Schloss Rheydt und der Alten Kommandantur oder eine Turnhalle in Mülfort-Dohr. Auch der Neubau der Feuerwache I oder Straßen- und Brückensanierungen stehen auf der Liste, die nicht abschließend ist und vom Rat verändert oder erweitert werden kann.

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